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Juristen: "Woelki-Hochschule" verstößt gegen Konkordat mit Vatikan

Köln (KNA) – Zwei Juristen warnen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki vor einer Verlagerung der wissenschaftlichen Priesterausbildung von der staatlichen Universität Bonn an die kircheneigene Kölner Hochschule für Katholische Theologie (KHKT). Ein solcher Schritt verstoße gegen das Preußenkonkordat von 1929, einem noch immer gültigen Vertrag zwischen dem Land NRW und dem Vatikan, schreiben die Universitätsprofessoren Stefan Muckel und Markus Ogorek in einem noch unveröffentlichten Artikel, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Das Erzbistum sagte auf KNA-Anfrage, es gebe keine solche Verlagerung.

 

Um die KHKT gibt es seit Jahren Streit zwischen der Kirche und dem Land Nordrhein-Westfalen. Das Erzbistum hatte die Hochschule 2020 auf Initiative von Kardinal Woelki von den Steyler Missionaren übernommen. Seither studieren dort auch angehende Priester Theologie. Kritiker werfen Woelki vor, mit der KHKT ein konservatives Gegengewicht zur Katholisch-Theologischen Fakultät an der Universität Bonn schaffen zu wollen. Die Landesregierung pocht darauf, dass allein die Uni Bonn Ausbildungsstätte für Priester des Erzbistums ist und will ab nächstem Jahr den entsprechenden Studiengang an der KHKT nicht mehr anerkennen. Sie beruft sich dabei auf das Preußenkonkordat.

 

Erzbistum: Kein Zwang zu Studium in Köln

 

Diese Position stützen die Autoren des Artikels, der im Oktober in der Fachzeitschrift "Die Öffentliche Verwaltung" erscheinen soll und über den zuerst die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet hatte. Das Preußenkonkordat enthalte eine Bestandsgarantie für die theologische Fakultät in Bonn. Damit verbiete es der Kirche, konkurrierende Ausbildungsstätten zu errichten. "Denn die Bestandsgarantie entfaltet ihren Sinn nur dann, wenn das staatlich bereitgestellte Ausbildungsangebot auch tatsächlich in Anspruch genommen wird", so Muckel und Ogorek.

 

Das Erzbistum betonte auf Anfrage der KNA, angehende Priester könnten ihren Studienort frei wählen - etwa in Köln, Bonn, Lantershofen, Paris, Würzburg oder München. Verpflichtende Vorgaben für eine Verlagerung des Theologiestudiums an die KHKT gebe es nicht und werde es nicht geben. "Sollte insofern der uns nicht bekannte Artikel von dieser fehlerhaften Annahme ausgehen, kann er bereits aus diesem Grunde nicht zu einem richtigen rechtlichen Ergebnis kommen", erklärte eine Sprecherin.