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Erzbistum Köln lehnt Segenshandreichung für queere Paare ab

Bonn (KNA) – Das Erzbistum Köln wird die jüngst veröffentlichte Handreichung "Segnungen für Paare, die sich lieben" nicht anwenden. Wie ein Sprecher des Erzbistums gegenüber katholisch.de am Dienstag mitteilte, orientiere sich die Diözese an den weltkirchlichen Vorgaben. Die römische Erklärung "Fiducia supplicans" des Glaubensdikasteriums habe bereits die maßgeblichen Grundlagen für den Umgang mit Segensfeiern für Paare geschaffen, die keine kirchlich anerkannte Ehe schließen können, so der Sprecher.

 

Nach Einschätzung des Erzbistums gehe die Handreichung über die vatikanischen Vorgaben hinaus - etwa durch liturgische Elemente, die nicht im Sinne der römischen Erklärung seien. "Fiducia supplicans" betont, dass solche Segnungen "spontan und kurz" gehalten und ohne liturgische Form vollzogen werden sollen. Das Erzbistum Köln sieht es dennoch als pastorale Aufgabe, Menschen im Rahmen der kirchlichen Vorgaben die Nähe Gottes zuzusprechen.

 

Die Kölner Arbeitsgruppe "Regenbogenkirche für alle" kritisierte die Entscheidung des Erzbistums, die Handreichung zu Segensfeiern nicht umzusetzen, als rückschrittlich und unverständlich. Die Gruppe fordert eine klare Haltung der Bistumsleitung gegen Ausgrenzung und Diskriminierung innerhalb der Kirche.

 

Andere Bistümer empfehlen Papier

 

Anders als Köln haben mehrere andere Bistümer die Segens-Handreichung bereits eingeführt oder empfohlen. In Limburg ermutigte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, Seelsorgerinnen und Seelsorger ausdrücklich, das neue Instrument in der Pastoral zu nutzen. Auch die Bistümer Osnabrück und Rottenburg-Stuttgart haben entsprechende Empfehlungen ausgesprochen.

 

Die Handreichung zu Segensfeiern wurde Anfang April von der Gemeinsamen Konferenz der Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) beschlossen. Sie richtet sich an Seelsorgende und bietet einen Rahmen für Segnungen von wiederverheirateten Geschiedenen, homosexuellen Paaren und weiteren Partnerschaften, die nicht in einer sakramentalen Ehe leben können oder wollen. Die Empfehlungen sind rechtlich nicht bindend, verstehen sich aber als pastorale Orientierung. Sie entstanden im Kontext des Reformprozesses Synodaler Weg der katholischen Kirche in Deutschland.