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Auch kirchliche Hochschulen in Bayern bekommen Promotionsrecht

München (KNA) – Nachwuchswissenschaftler können in Bayern künftig an allen Hochschulen ihren Doktor machen, auch an kirchlichen. Das teilte Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU) am Freitag in München mit. An allen bayerischen Hochschulen gibt es demnach nun eigene Promotionszentren. "Damit spannen wir ein lückenloses Netz für anwendungsstarke Forschung über den gesamten Freistaat - so wirkt Wissenschaft regional, mit extrem viel Potenzial. Industrie und Unternehmen profitieren enorm vom Fokus auf Anwendung und Praxis", sagte Blume. Gleichzeitig könnten die Hochschulen auf diese Art ihre Leistungsfähigkeit in der Forschung voll entfalten, so der Minister.

 

Blume ergänzte, ihn freue besonders, das Promotionsrecht "auch an unsere kirchlichen Hochschulen" verleihen zu können. "Sie leisten mit ihrer Arbeit einen unverzichtbaren gesellschaftlichen Beitrag und setzen ethische Leitplanken bei der Transformation. Fortschritt muss wertebasiert sein, Hightech braucht Haltung. Genau hier knüpfen sie mit dem Promotionszentrum 'Menschenorientierte Forschung für innovative Versorgung und Teilhabe' an." Dies böten die Katholische Stiftungshochschule München und die Evangelische Hochschule Nürnberg jetzt an. Die Hochschulen generierten dadurch wissenschaftlichen Nachwuchs und bildeten außerdem höchst qualifizierte Fachkräfte aus.

 

Insgesamt nun 22 Promotionszentren

 

Insgesamt gibt es Blume zufolge an den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Technischen Hochschulen nun 22 Promotionszentren. Seit 2023 können an diesen Hochschulen im Freistaat Promotionszentren eingerichtet werden, wie es weiter hieß. Die Hochschulen könnten das fachlich begrenzte Promotionsrecht für besonders forschungsstarke Bereiche beantragen und nach Durchlaufen eines wissenschaftsgeleiteten Begutachtungsverfahrens erhalten.