Bonn (KNA) – Nachdem sie mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln vor dem Landgericht Köln gescheitert ist, will die Missbrauchsbetroffene Melanie F. in Berufung gehen. Das sagte einer ihrer Rechtsanwälte, Hans-Walter Wegmann, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.
F. hatte über 800.000 Euro verlangt, weil sie als Mädchen über Jahre von einem Priester missbraucht worden war, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Eine Amtshaftung des Erzbistums kommt laut dem am 1. Juli verkündeten Urteil nicht infrage, da der Priester die Taten nicht im Rahmen seines Amtes, sondern als Privatmann begangen habe. Auch eine Haftung wegen unterlassener Sorgfalts- und Fürsorgepflichten schloss das Gericht aus, da Vertreter oder andere Bedienstete des Erzbistums Köln keine Anhaltspunkte für den Missbrauch gehabt hätten.
Spendenaufruf
Unterdessen rief die Betroffeneninitiative Eckiger Tisch zu Spenden für einen neu geschaffenen Rechtshilfefonds zur Unterstützung des Gerichtsverfahrens auf. Für Melanie F. und viele Beobachter sei die Entscheidung des Landgerichts "ein bitteres und schwer nachvollziehbares Urteil". Es müsse verhindert werden, dass Betroffene aus finanziellen Gründen auf ihr Recht verzichten müssen. Bereits das erste verlorene Verfahren habe Gerichtskosten von über 30.000 Euro verursacht. Für die Berufung fallen laut Wegmann allein beim Oberlandesgericht Köln 22.000 Euro an.