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Pflegende Angehörige erhalten mehr finanziellen Spielraum

Bonn (KNA) - Pflegende Angehörige bekommen mehr Flexibilität bei finanziellen Hilfen. Sie können ab dem 1. Juli davon profitieren, dass Leistungen der Pflegeversicherung für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen sowie Kurzzeitpflege zu einem jährlichen Gesamtbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst werden. Die sogenannte Verhinderungspflege zur Vertretung kann zudem in Anspruch genommen werden, ohne dass der oder die Angehörige die zu pflegende Person bereits sechs Monate gepflegt haben muss.

 

"Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll sich nicht noch mit komplizierten Rechenmodellen für Pflegeleistungen befassen müssen", sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) am Montag. Der Jahresbetrag vereinfache den Zugang und erhöhe die Flexibilität.

 

Zeitlich begrenzte Entlastung

 

Die Verhinderungspflege dient der zeitlich begrenzten Entlastung von Menschen, die privat andere pflegen. Gründe können etwa Krankheit oder Urlaub der oder des Pflegenden sein - ab Pflegegrad 2 springt die Pflegeversicherung für die Kosten für einen Ersatz ein. Künftig für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr.

 

Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung für Menschen, die normalerweise zu Hause gepflegt werden. Sie dient dazu, eine Lücke in der häuslichen Pflege zu überbrücken, wenn diese vorübergehend nicht gewährleistet werden kann. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegerische Versorgung in der Kurzzeitpflege bis zu einem bestimmten Betrag. Auch hier liegt die Höchstdauer bei acht Wochen im Jahr.