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Missbrauchsprozess - Urteil gegen Eichstätter Priester rechtskräftig

Ingolstadt/Eichstätt (KNA) – Neun Monate Haft auf Bewährung plus eine Geldstrafe - dieses Urteil des Amtsgerichts Ingolstadt gegen einen vom Dienst suspendierten Priester aus dem Bistum Eichstätt ist jetzt rechtskräftig. Das teilte das Gericht am Mittwoch auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Es hatte den Geistlichen vor einem Monat wegen sexuellen Missbrauchs nicht nur zu der Bewährungsstrafe verurteilt, sondern darüber hinaus auch zu einer Zahlung von 3.000 Euro an den Eichstätter Kreisjugendring. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

 

In der Sache geht es um Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs zweier männlicher Jugendlicher aus der Zeit zwischen 2015 und 2021. Beide Personen sind heute erwachsen. Eine davon zeigte den Priester an, dadurch kam es 2022 zu den Ermittlungen gegen den Geistlichen.

 

Die andere Person sagte aus, der sexuelle Kontakt sei einvernehmlich gewesen. In diesem Fall, so urteilte das Gericht schließlich, sei kein Missbrauch gegeben; im anderen hingegen schon. Der Priester habe zweimal die psychische Labilität und finanzielles Interesse des Jugendlichen für die Verwirklichung seiner sexuellen Wünsche ausgenutzt, so das Gericht.

 

Kirchenrechtliche Voruntersuchung

 

Das Gericht blieb mit seinem nun rechtskräftigen Urteil unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung verlangt. Der Nebenkläger-Anwalt - also die Vertretung jenes jungen Mannes, der die Anzeige erstattet hatte - schloss sich diesem Ansinnen an. Die Verteidigung hingegen beantragte einen Freispruch und plädierte ersatzweise für eine Geldstrafe.

 

Dem Bistum Eichstätt zufolge wird nach der Rechtskraft des Urteils nun die kirchenrechtliche Voruntersuchung zu dem Fall wieder aufgenommen. Diese war demnach während des staatlichen Strafverfahrens ausgesetzt.