Köln/Trier (KNA) – Endgültiges Urteil im Sinne der von Missbrauch Betroffenen: In letzter Instanz hat ein Kirchengericht des Erzbistums Köln ein Missbrauchsurteil gegen einen Priester im Ruhestand aus dem Bistum Trier bestätigt. Das teilte die Pressestelle in Trier am Mittwoch mit.
Damit ist klar, dass der Geistliche dauerhaft keinerlei priesterliche Dienste mehr öffentlich ausüben oder Sakramente spenden darf. Der Mann wurde vor zwei Jahren in einem ersten Verfahren des sexuellen Missbrauchs an einer minderjährigen Person für schuldig befunden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt - ohne Erfolg.
Keine Berufung mehr möglich
Gegen das jetzt bestätigte Urteil ist laut Mitteilung des Bistums keine Berufung mehr möglich. Auch werde das Ruhestandsgehalt des Verurteilten gekürzt. Darüber hinaus sei es dem Mann untersagt, Priesterkleidung zu tragen und seinen päpstlichen Ehrentitel zu führen. Auch ein Betretungsverbot wurde ausgesprochen. Somit darf er seine frühere Pfarrei nicht mehr besuchen.
Nach Angaben des Bistums wurde die sexualisierte Gewalt aus der Zeit Mitte der 2000er Jahre erst 2019 angezeigt. Man habe die Vorwürfe unmittelbar an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese habe aber noch im selben Jahr die Ermittlungen wieder eingestellt. Die daraufhin wieder aufgenommenen kirchenrechtlichen Untersuchungen führten zur Verurteilung des Mannes.