Bayreuth (rh)– In einem Vortrag im Pfarrsaal Heilig Kreuz berichtete Gefängnisseelsorger Alexander Doerfler über seine berufliche Tätigkeit in der Justizvollzugsanstalt Bayreuth. Kann es auch in einem Gefängnis „Orte der Hoffnung“ geben? Oder stehen hier eher Unsicherheit und Verzweiflung im Vordergrund durch die psychische Verfassung der Einsitzenden.
Gefängnisseelsorger sehen sich als „Agenten der Hoffnung“, die „Mitmenschlichkeit“ in ihrer seelsorglichen Arbeit anzubieten haben.
Besuche von außerhalb können Gefangene nur zwei mal im Monat für jeweils 45 Minuten erhalten, bei Ehepaaren sind es drei Besuche mit jeweils 45 Minuten Dauer.
Doch hier kann Seelsorger Doerfler weiterhelfen durch „Sonderbesuche“ – die unter bestimmten Umständen im Büro der Gefängnisseelsorge möglich sind. Anlässe dafür sind Krisensituationen, Eheprobleme oder auch um den eigenen Kindern einmal einen normalen Besuch ohne Scheibentrennung zu ermöglichen. Damit verbunden ist auch die Angehörigenseelsorge – während der Gefängniszeit der Betroffenen und immer wieder auch in der Zeit nach deren Entlassung. Auch die „Nachsorge“ nach einem Gefängnisaufenthalt kann dafür hilfreich sein, dass es nicht zu einem „Rückfall“ und damit zu einer „Rückkehr“ hinter Gefängnisgitter kommt.
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der Ausgabe 16/2025