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Woelki will Anzeige nach Razzia in Köln erstatten

Köln/Hamburg (epd) - Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki will nach der staatsanwaltlichen Durchsuchung von Objekten des Erzbistums Strafanzeige erstatten. Sein Anwalt Björn Gercke kündigte in „Christ & Welt“ der aktuellen Ausgabe der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ an, dass er im Namen des Kardinals Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses stellen werde.
„Was uns stört, ist nicht die Hausdurchsuchung, sondern dass die Information und der Termin offenbar an die Medien durchgestochen wurden“, sagte Gercke der Zeitung. Schon eine halbe Stunde, bevor die Ermittler vor der Tür des Erzbischofs aufgetaucht seien, hätten dort Journalisten gewartet. Er gehe davon aus, dass die Verantwortung nicht bei der Staatsanwaltschaft liege. Da dreißig Polizeibeamte an der Razzia beteiligt waren, vermute er das Leck dort.
Der Rechtsanwalt bewertete die Durchsuchung und Sicherstellung von Unterlagen als unnötig. „Unseretwegen hätte man die Durchsuchung nicht machen müssen, denn wir hätten alles, was die Staatsanwaltschaft braucht, auch freiwillig herausgegeben“, sagte Gercke. Eine solche Durchsuchung sei in Augen juristischer Laien immer eine Vorverurteilung. Dabei könnten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch entlastend sein. „Ich bin sicher, dass Kardinal Woelki nicht wegen Meineids verurteilt wird.“
Am Dienstag waren Objekte in Köln, Kassel und Lohfelden durchsucht worden. Betroffen waren Räume des Generalvikariats, des Kirchengerichts, des Erzbischöflichen Hauses sowie Geschäftsräume des EDV-Dienstleisters, der den E-Mail-Verkehr im Erzbistum Köln verwaltet. Die Beschlagnahmung von Unterlagen und Geräten steht im Zusammenhang mit Ermittlungen (AZ: 121 Js 945/22) aufgrund von Vorwürfen gegen den Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki, unter Eid falsche Aussagen gemacht zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte betont, dass die zu sichtenden Unterlagen sowohl zur Entlastung als auch zur Belastung beitragen können. Es gelte die Unschuldsvermutung. Dem Beschuldigten werde in keiner Weise Vertuschung oder gar Beteiligung an Missbrauchstaten zur Last gelegt.