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Bistum Eichstätt sanktioniert zwei Kirchenmänner aus Neumarkt

Eichstätt (KNA) - Im Bistum Eichstätt sind zwei Kirchenmänner im Zusammenhang mit Vorwürfen von missbräuchlichem und übergriffigem Verhalten sanktioniert worden. Beide Fälle betreffen den Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
So wurde laut Mitteilung vom Mittwoch ein Aufenthaltsverbot gegen einen im Landkreis Neumarkt stationierten Ordensmann ausgesprochen. Hintergrund seien Vorwürfe übergriffigen Verhaltens. Davon habe die externe Ansprechperson des Ordens erfahren und die Informationen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Diese habe das Verfahren im Mai 2022 eingestellt, da ein hinreichender Tatverdacht fehle. Das Bistum habe in der Folge „als Vorsichtsmaßnahme“ das Aufenthaltsverbot ausgesprochen und auch den Heiligen Stuhl darüber informiert. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe habe der Orden den Mann aus Neumarkt abgezogen.
Auf die Frage, warum das Bistum erst jetzt über das Aufenthaltsverbot informiere, sagte eine Sprecherin der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): Die Mitteilung sei nun erfolgt, „um vor Ort klar zu kommunizieren, dass Orden und Bistum die nötigen Schritte eingeleitet haben, und um Gerüchten vorzubeugen“. Den Orden benannte die Sprecherin auf Nachfrage nicht.
Außerdem läuft gegen einen Priester des Bistums Eichstätt eine kirchenrechtliche Voruntersuchung, wie es hieß. Gegen den Geistlichen besteht demnach der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind. Davon habe die Diözese Ende dieses Monats erfahren. Der Priester selbst habe von einem Ermittlungsverfahren gegen sich und von der Durchsuchung seiner Wohnung durch die Polizei berichtet. Generalvikar Michael Alberter, der Stellvertreter des Bischofs, habe seinen Amtsverzicht angenommen. Der Mann stammt laut Mitteilung ebenfalls aus dem Landkreis Neumarkt.
„Vorsichtshalber wurden gegen den Geistlichen umgehend Maßnahmen gemäß der Interventionsordnung verhängt“, so das Bistum. Der Priester sei also vom pastoralen Dienst freigestellt worden. Zudem gebe es ein Aufenthaltsverbot für seinen bisherigen Wohn- und Wirkungsort. Die Bezüge des Geistlichen würden bis auf Weiteres gekürzt. „Endgültige Maßnahmen werden erst nach dem Abschluss des Verfahrens verhängt, bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.“ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Gremien der betroffenen Gemeinde seien informiert worden.