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FDP-Religionspolitikerin gegen Streichung des Paragrafen 218

Berlin (KNA) - Die Abtreibung sollte nach Überzeugung der Religionspolitische Sprecherin der FDP, Sandra Bubendorfer-Licht, nicht aus dem Strafgesetzbuch herausgenommen werden. „Ein ersatzloses Streichen des Paragrafen 218 StGB wird es mit der FDP nicht geben“, sagte Bubendorfer-Licht der Februar-Ausgabe der Freiburger Herder-Korrespondenz.
Laut Koalitionsvertrag soll eine neue Kommission Regulierungen außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte mehrfach betont, dass sie den Paragraf 218 komplett kippen wolle. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will hingegen am Schutzkonzept für das ungeborene Leben festhalten.
Bubendorfer-Licht sagte, der Vorschlag, die Abtreibung nur noch als Ordnungswidrigkeit zu regeln, überzeuge sie nicht. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kämen auch dem werdenden Leben staatliche Schutzpflichten zu. „Wenn ein allein lebensfähiger Embryo getötet wird, handelt es sich schon um strafbares Verhalten, das von einem erheblichen Unrechtsgehalt getragen wird“, so Bubendorfer-Licht. „Die Menschenwürde gilt nun einmal auch für das ungeborene menschliche Leben.“
Mit Blick auf eine Neuregelung sagte die FDP-Politikerin: „Wir sollten in der Debatte einen Schwerpunkt darauf setzen, dass wir den betroffenen Müttern ein flächendeckendes, funktionales Beratungsangebot zur Verfügung stellen und ihnen in schwierigen Lebenslagen Unterstützung zusichern“. Hier sei bereits mit der Streichung von Paragraf 219a ein erster wichtiger Schritt vollzogen, damit Ärztinnen und Ärzte volle Information und Aufklärung leisten könnten. Der Paragraf hatte die Werbung für Abtreibungen verboten.