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Hohes Lob für Missbrauchsbeauftragte und Betroffenenrat zum Jubiläum

Berlin (KNA) – Seit 15 Jahren gibt es das Amt der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) - zu diesem Jahrestag lobt die Ehefrau des Bundespräsidenten die Arbeit. Die Einrichtung des Amtes habe das Thema seinerzeit aus dem Schatten des Schweigens geholt und sei der Beginn einer neuen Haltung gewesen, sagte Elke Büdenbender laut Manuskript am Mittwochabend zum Jahresempfang der aktuellen Beauftragten Kerstin Claus in Berlin. "Was damals begann, war weit mehr als ein institutioneller Schritt. Es war der Beginn eines gesellschaftlichen Lernprozesses."

 

Zugleich würdigte Büdenbender den Betroffenenrat, der sein zehnjähriges Bestehen begeht. Seine Mitglieder hätten Außergewöhnliches geleistet und die Wahrnehmung geschärft. Die Ehefrau des Bundespräsidenten: "Sie haben der Gesellschaft den Spiegel vorgehalten. Und Sie haben ausgehalten, was Sie darin sahen. Sie haben uns gezeigt, dass Aufarbeitung kein Akt der Verwaltung ist, sondern eine Haltung der Menschlichkeit."

 

Der Rat sei nie bequem gewesen, und darin liege seine große Bedeutung, so Büdenbender. Denn Demokratie und Gesellschaft lebten nicht davon, dass alle zustimmen, "sondern von einem starken Rechtsstaat, in dem die Wahrheit ihren Raum bekommt". Im Betroffenenrat arbeiten aktuell 18 Mitglieder daran, die Perspektiven und Expertisen Betroffener in politische Prozesse einzubringen.

 

Politische Verantwortung

 

Die Bundesbeauftragte Claus sagte laut Manuskript, die Jahrestage zeigten, was erreicht werden könne, wenn Engagement und politischer Wille Hand in Hand gingen. Zugleich sei noch viel zu tun, insbesondere mit Blick auf drängende Herausforderungen in der digitalen Welt. "Schutz und Hilfe brauchen eine klare politische Verantwortungsübernahme, analog wie digital", so Claus.

 

Zuletzt trat am 1. Juli das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Kraft. Es soll helfen, sexualisierter Gewalt frühzeitig vorzubeugen, Hilfen für Betroffene zu stärken und die Qualität im Kinderschutz dauerhaft zu sichern. Es verankert erstmals gesetzlich das Amt der oder des Beauftragten, den Betroffenenrat sowie die Unabhängige Aufarbeitungskommission.