Passau (KNA) – Papst Leo XIV. muss entscheiden, ob ein außer Dienst gestellter niederbayerischer Pfarrer auf eigenen Wunsch aus dem Klerikerstand ausscheiden darf. Das Bistum Passau informierte am Montag auf seiner Internetseite über den Eingang eines entsprechenden Antrags. Er sei an die Glaubensbehörde im Vatikan weitergeleitet worden. Erfahrungsgemäß können sich solche Verfahren über mehrere Monate hinziehen. Manchmal dauert es auch länger als ein Jahr.
Bereits Ende September hatte der Geistliche über seinen Rechtsbeistand die gewünschte unverzügliche Entlassung aus dem Klerikerstand und eine Freistellung ab 1. Oktober öffentlich gemacht. Zuvor kämpfte der von seinem Bischof sanktionierte Priester monatelang für seinen Verbleib im Amt. Tausende Anhänger setzten sich für ihn ein, bis hin zu einer Demonstration vor dem Amtssitz des Passauer Bischofs Stefan Oster. Der Streit machte bundesweit Schlagzeilen.
Ungeklärte Vorwürfe
Der Pfarrer war zum 24. März außer Dienst genommen worden. Der Bischof stellte per Dekret den Amtsverzicht des Pfarrers fest. Dem widersprach der Seelsorger öffentlich. Im Raum stehen bis heute ungeklärte Vorwürfe: Alkoholmissbrauch in der Jugendarbeit, Mobbing und geistliche Manipulation. Der Priester bestreitet jedes Fehlverhalten, es gilt die Unschuldsvermutung. Zum 1. September ernannte der Bischof einen Franziskaner aus dem Bistum Regensburg zum Nachfolger in der Pfarrseelsorge.
Es sei Zeit für ihn, einen neuen Weg einzuschlagen, schrieb der Ex-Pfarrer an seinen Bischof. Inzwischen wird spekuliert, ob er bei den bayerischen Kommunalwahlen im Frühjahr 2026 als Bürgermeisterkandidat in dem Ort antritt, wo er Pfarrer war.