· 

Bayern ermöglicht 24-Stunden-Shops - Kritik von Kirchen und DGB

München (KNA) - Einkaufen mitten in der Nacht? Das soll in Bayern ab August in speziellen Lebensmittelgeschäften möglich sein. Es geht um personallos betriebene Kleinstsupermärkte mit bis zu 150 Quadratmetern Verkaufsfläche. Diese dürfen fortan täglich 24 Stunden öffnen, auch an Sonn- und Feiertagen. Das hat der Bayerische Landtag am Donnerstag in München beschlossen. Kritik daran kommt von Kirchen und Gewerkschaften. Sie monieren "eine deutliche Einschränkung des Sonntagsschutzes".

 

Bei Bedarf können die Gemeinden die Öffnung von Kleinstsupermärkten an Sonn- und Feiertagen auf ein Minimum von acht Stunden beschränken, wie Bayerns Arbeitsministerium mitteilte. Damit wolle man dem Ruhebedürfnis von Anwohnern entgegenkommen.

 

Weitere Eckpunkte des neuen Gesetzes: Bis zu acht lange Verkaufsnächte von 20 bis 24 Uhr können Gemeinden ohne Anlass an Werktagen festsetzen. Geschäfte können ihrerseits eigenständig an bis zu vier Werktagen bis Mitternacht öffnen. Tourismus-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte legen künftig selbst fest, ob Geschäfte mit Souvenirs, Erfrischungen oder religiösen Waren an bis zu 40 Sonn- und Feiertagen für je bis zu acht Stunden öffnen dürfen.

 

"Deutschlandweit höchstes Schutzniveau"

 

Überdies gibt es eine Neuerung zu den bis zu vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen im Jahr. Das Gesetz geht davon aus, dass eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen im Zusammenhang mit einem besonderen Anlass steht, etwa mit einem historischen Markt. Spezielle Anträge braucht es zwecks Bürokratieabbau nicht mehr.

 

Bayerns Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte, das neue Ladenschlussgesetz bilde die Lebensrealität in den Gemeinden ab. Ihr sei es ein Anliegen, dass die Grund- und Nahversorgung verbessert werde. Scharf betonte: "Die grundgesetzlich geschützte Sonn- und Feiertagsruhe bleibt unangetastet. Ebenso rütteln wir nicht an den gesetzlichen Öffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr. Das Ladenschlussgesetz ist ein Arbeitnehmerschutzgesetz." Bayern habe weiter das deutschlandweit höchste Schutzniveau.

 

Die beiden großen Kirchen bedauerten die Liberalisierung. Das Katholische Büro und die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern erklärten in einer gemeinsamen Stellungnahme, das neue Ladenschlussgesetz führe zu einem deutlichen Angriff auf die grundgesetzlich geschützte Sonntagsruhe.

 

Sonntagsschutz als Gesellschaftswert

 

"Verstärkt wird die öffentliche Betriebsamkeit an Tagen, die als Ruhepole des Gemeinwesens gelten sollten und wirksamen staatlichen Schutz verdienen", bemängelten die Kirchen. "Wir bedauern dies, weil auch der Schutz des Sonntags Ausdruck der christlichen Prägung Bayerns ist. Darüber hinaus ist er insbesondere aber ein gesellschaftlicher Wert, da er die werktägliche Geschäftigkeit und die rein ökonomische Logik durchbricht."

 

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund in Bayern monierte "eine schleichende Aushöhlung des arbeitsfreien Abends und Sonntags". Das neue Gesetz belaste vor allem die Beschäftigten im Einzelhandel. Sie müssten mit mehr Druck und weniger Freizeit rechnen.