· 

Urteil gegen Kruzifix in Schule - Kritik von CSU und Freien Wählern

München (KNA) – Zwei Schülerinnen stören sich an einem großen Kruzifix im Eingangsbereich ihres staatlichen Gymnasiums. Die Schule will es aber nicht abnehmen. Doch genau dies hätte sie tun müssen: Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden, wie er am Mittwoch mitteilte. Die Klägerinnen, die mittlerweile ihren Schulabschluss haben, hatten sich zunächst erfolglos an das Verwaltungsgericht München gewandt.

 

Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof ist die Konfrontation mit dem Kruzifix ein "Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit". Diese meint die Freiheit, keinen bestimmten Glauben zu haben. "Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert", heißt es in der Mitteilung. Das anderthalb Meter große Kruzifix sei an einer sehr exponierten Stelle angebracht gewesen und habe den Leichnam Jesu Christi figurenhaft dargestellt.

 

Unterricht statt Gottesdienst rechtens

 

Die Schülerinnen hatten zudem dagegen geklagt, während der Schulgottesdienste an einem verpflichtenden Alternativunterricht teilnehmen zu müssen, sofern sie den Gottesdienst nicht besuchten. Dazu entschied der Verwaltungsgerichtshof, der Besuch von Gottesdiensten könne zwar nicht vorgeschrieben werden. Allerdings könne man daraus keinen Anspruch ableiten, für diese Zeit vom Unterricht befreit zu werden. Durch die Teilnahme am Alternativunterricht, der sich zum Beispiel mit Themen aus dem Fach Ethik befasse, werde eine Gleichbehandlung aller sichergestellt.

 

Nach Angaben des Gerichts wurde keine Revision zugelassen. Dagegen könne innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden. Laut dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen ist in Grund-, Mittel- und Förderschulen in jedem Klassenzimmer ein Kreuz anzubringen. Für Gymnasien gibt es eine solche Regelung nicht, worauf auch der Verwaltungsgerichtshof in seiner Mitteilung aufmerksam macht.

 

Regierungsparteien üben Kritik

 

Der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion, Klaus Holetschek, bedauerte die Entscheidung des Gerichts. "Bayern ist ein Land der Vielfalt und der Toleranz - aber Bayern ist eben auch ein Land mit christlich-abendländischer Prägung", erklärte er laut Mitteilung des Landtags. Das Kreuz stehe nicht nur für den christlichen Glauben, sondern auch für Werte wie Nächstenliebe und Barmherzigkeit. Wichtig sei zudem: "Die Grundsatzentscheidung der Bayerischen Staatsregierung zur Anbringung von Kreuzen in staatlichen Gebäuden wird durch dieses Urteil nicht infrage gestellt." Schließlich habe der Verwaltungsgerichtshof auf die Umstände des Einzelfalls verwiesen.

 

Auch die Freien Wähler, die mit der CSU in Bayern regieren, äußerten Unmut. "Der Richterspruch ist ein harter Schlag für das in Bayern besonders tief verwurzelte Christentum", sagte Florian Streibl, Vorsitzender und religionspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion. Das Kreuz habe auch in Gymnasien zu hängen und sei ein religiöses Symbol für Menschlichkeit sowie Ausdruck der kulturellen Identität Bayerns. "Gerade an staatlichen Schulen steht es für unsere geschichtlichen Wurzeln und die Werte, auf denen unser Gemeinwesen fußt."

 

Das Kreuz, ursprünglich ein antikes Folter- und Hinrichtungsinstrument, ist ein Erkennungszeichen von Christen weltweit. Eine bildliche Darstellung von Jesus Christus am Kreuz bezeichnet man als Kruzifix.